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1. Geltung der Bedingungen
1.1 Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen.
Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller mit unseren Lieferbedingungen in vollem Umfang
einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die Angebote des Lieferers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des
Lieferers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdatensind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Die Verkaufsangestellten des Lieferers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
3.1 Die Preise sind freibleibend, sie verstehen sich in Euro ab Lager, einschließlich Papier und Schutzverpackung,
Versandspesen sowie Porto gehen zu Lasten des Bestellers. Die Lieferungen werden, wenn nicht anders vereinbart,
zu den am Versandtage gültigen Preisen berechnet. In Anrechnung kommt am Tage der Lieferung geltende,
gesetzlichem Mehrwertsteuersatz. Für Aufträge unter 50,00 Euro werden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
4. Lieferung
4.1 Liefermöglichkeit, Mengenabgabe und Zwischenverkauf bleiben stets vorbehalten. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Umstände gehindert werden,
die wir trotz der nach den Umständen des Falleszumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel ob in
unserem Lager oder bei einem Zulieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, und wenn dadurch die Lieferung unmöglich wird, so werden wir von der
Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich infolge angegebener Umstände die Lieferfrist in
angemessenem Umfang,
ist der Besteller nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
Entsprechendes gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Treten die vorgenannten Umstände ein so wird der
Besteller von uns jeweils benachrichtigt. Teillieferungen dürfen nicht zurückgewiesen werden.
5. Stornierung, Rücktritt, Warenrücknahme
5.1 Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, behält sich der Lieferer vor, die für Transport- und
Monatgekosten entstehenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen und für den nachgewiesenen
Aufwand Schadenersatz zu fordern.
5.2 Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
6. Versicherung
6.1 Nehmen wir nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und dessen Kosten vor.
7. Versand, Gefahrübergang und Verpackung
7.1 Versandweg und –mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl von O.S.K. überlassen.
Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.
7.2 Für den Gefahrenübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Rücknahme von Einwegverpackungen kommt
nicht in Betracht, soweit ein Duales System der Abfallbeseitigung eingerichtet wurde, an dem Hersteller bzw. Vertreiber
der Ware beteiligt sind und das von den zuständigen Behörden nach §6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung vom
12. Juni 1991 (BGBI.I, 1234) anerkannt worden ist.
7.3 O.S.K. ist ebenfalls berechtigt, ihrer Rücknahmepflicht dadurch nachzukommen, dass er bei der Entsorgung von
Verpackungen, insbesondere Transportverpackungen, ein geeignetes Entsorgungsunternehmen als Dritten im Sinne
des § 11 der Verpackungsverordnung eingeschaltet. Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit O.S.K. vereinbarten Zeiten zurückzugeben.
7.4 Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Fälligkeit
Unsere Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tage netto ohne Abzug zur
Zahlung fällig.Büromöbel: Netto ohne Abzug bei Lieferung. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer
uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Vermögenslage durch
Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselproteste, Klagen usw. bekannt wird.
8.2 Wechsel und Schecks
Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarungen. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt
ihrer Einlösung angenommen. Diskontspesen sind vom Kunden nach Aufgabe in bar zu vergüten. Für auf Nebenplätzen
oder Ausland gezogene Wechsel oder Schecks übernehmen wir keine Verbindlichkeit für Beibringung des Protestes.
8.3 Verzugszinsen
Bei Überschreitung des Zieles von 30 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Banksätze für kurzfristige Kredite berechnet.
8.4 An uns bisher unbekannte Besteller liefern wir nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen
aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnung ausgeführt, so dient der
Eigentumsvorbehalt auch der Sicherung des Saldos.
9.2 Der Besteller ist berechtigt, über gekaufte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen.
Alle Forderungen aus einem Weiterverkauf oder aus einer Vermietung von Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehen, tritt der Käufer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ebenso werden Ersatzansprüche gegenüber
Versicherungen oder Dritten aus einer Beschädigung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns
hiermit abgetreten. Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt,
bleibt er zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ganz oder
teilweise nicht ordnungsgemäß, verpflichtet er sich, auf erste Anforderungen uns die Abnehmer unserer Waren mit
Name und ladungsfähiger Anschrift bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und die
Forderungen selbst einzuziehen.
9.3 Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir übersteigende Sicherungen freigeben.
9.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so werden uns 15% des jeweiligen Auftragspreises für unsere mit der
Rücknahme verbundenen Kosten pauschal erstattet. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
10. Gewährleistung
10.1 Über Herstellungs- oder Werkstofffehler müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware,
bei uns schriftlich angezeigt werden. Beanstandete Artikel sind frei zurückzusenden. Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat.
Bei Sachmängeln kann der Käufer nur Wandlung oder Minderung verlangen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen,
falls wir uns binnen angemessener Frist zur Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung bereit erklären. Instandsetzungen am
Ausstellungsort kann nur gegen Berechnung der Mehrkosten erfolgen. Voraussetzung unserer Haftung für Mängel ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Die Garantiezeit beträgt sechs Monate nach Rechnungsdatum, bei Elektroteilen leisten wir keine Garantie.
11. Rückwaren
11.1 Nehmen wir ohne vorheriges Einverständnis nicht an. Gutschrift darüber erteilen wir nur mit 10% Abzug für Bearbeitungskosten, mindestens 5,00 Euro. Auf Probe liefern wir nicht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung, sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist Braunschweig.
12.2 Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen unberührt.
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